Handelsregister B des Amtsgerichts Montabaur
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 25344
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Wohnbau Schwandt GmbH
b)
Kuhnhöfen
Geschäftsanschrift:
Gartenstraße 19, 56244 Kuhnhöfen
c)
Der Erwerb, die Bebauung durch Dritte,
insbesondere der Wohnungsbau, die
Veräußerung, das Halten und Verwalten von
Grundstücken und Immobilien, die
Übernahme von Hausverwaltungen,
Vermietungen, Verpachtungen, Vermittlung
von Grundstücken und Beratung.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schwandt, Holger, Kuhnhöfen, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schwandt, Nikolai, Gummersbach, *XX.XX.1991
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2016 mit Änderung vom
22.12.2016.
a)
23.12.2016
Linder
b)
Fall 1
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schwandt, Nikolai, Gummersbach, *XX.XX.1991
a)
20.02.2023
Rapp
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Montabaur (14 IN 69/23)
vom 07.06.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
12.06.2023
Rapp
Abruf vom 16.02.2024