| Gegenstand | Die Rationalisierung der Produktion, die Förderung der Qualität, die- Werbung und die Vermittlung von Verkaufsgeschäften für Leichtbeton- und Beton-Mauersteinen aus natürlichen porigen Zuschlägen gemäß DIN 4226, Teil 1 und 2 entsprechend den Stoffnormen 18148, 18151, 18152, 18153, 18162 und speziellen eigenen BBU- Zulassungen des Institut für Bautechnik, Berlin, sowie zugehörige Ergänzungsprodukte, soweit die genannten Produkte in Produktionsstätten der Gesellschafter dieses Vertrages hergestellt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Kaufverträge mit Dritten für die Gesellschafter abzuschließen. Die Gesellschafter verpflichten sich den Vertrieb ihrer hier beschriebenen Produkte im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich über die Gesellschaft durchzuführen. Beim Abschluß von Kaufverträgen für ihre Gesellschafter hat die Gesellschaft Preise und Konditionen zugrunde zu legen, welche die Gesellschafterversammlung beschließt. Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn ein Eingehen auf glaubhaft gemachte anders lautende Preise und/oder Konditionen des Wettbewerbs notwendig ist, um einen Auftrag vom Kunden zu erhalten. Solche Abweichungen sind von der Gesellschaft zu tragen. Die Verteilung der akquirierten Kaufverträge auf die einzelnen Gesellschafter erfolgt durch Einhaltung der aus der Anlage ersichtlichen Quoten. Kundenwünsche werden bei der Verteilung der Kaufverträge auf die Gesellschafter soweit wie möglich berücksichtigt. Die Gesellschaft übernimmt das Fakturieren, das Inkasso und das Delkredere für die über sie vertriebenen Produkte nach dafür von der Gesellschafterversammlung aufzustellenden Richtlinien. |