HRB 8356 AG Mainz · aktuell
Historischer Auszug
Kophta Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
Tausender
|
Hunderter
Zehner
13579
Zehner
24680
|
Tausender
|
Hunderter
Rechtsverhältnisse
Nr.
.
Vorstand
der
a)
Firma
Grund-
Persönlich
haftende
Ein-
b)
(Sitz
oder
Gesellschafter
Prokura
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
Abwickler
1
2
4
5
1
a)
Kophta
Grundstücksverwaltungsgesell-
schaft
mbH
Mainz
Der
Erwerb
von
Grundstücken
und
grundstücksgleichen
Rechten,
die
Errichtung
von
Gebäuden,
die
Verwaltung,
Vermietung
und
Ver-
pachtung
dieses
Grundbesitzes
sowie
die
Vornahme
aller
für
die
Erreichung
dieses
Zweckes
erforderlichen
Geschäfte.
Die
Gesellschaft
kann
im
In-
und
Ausland
gleichartige
oder
ähn-
liche
Unternehmen
erwerben,
sich
an
solchen
beteiligen,
deren
Vertretung
übernehmen
und
Zweigniederlassungen
im
In-
und
Ausland
errichten.
RS
28
(fr.
RS
102)
Karteiblatt
HR
B
SOMMER
Druck
und
Verlag,
Grünstadt
-
gen.
5.2001
Dieter
Butsch,
*
17.02.1948,
Mainz:
Henry
Peter
Hermann
Hinck,
*
30.08.1945,
Friedrichsdorf.
Prokuristen:
Günter
Heiß,
*
25.01.1944,
Wiesbaden
Manfred
Wessollek,
*
12.08.1955,
Hackenheim.
Jeder
von
ihnen
vertritt
gemeinsam
mit
einem
Geschäftsführer.
Sie
sind
zur
Veräußerung
und
Belastung
von
Grundbesitz
und
grundstücksgleichen
Rechten
berechtigt
und
können
im
Namen
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
vornehmen.
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
errichtet
am
27.
August
2003.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäfts-
führer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Den
Geschäftsführern
ist
es
gestattet,
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
Rechtsgeschäfte
mit
der
Gesellschaft
vorzunehmen.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
alle
Geschäftsanteile
an
der
Gesellschaft
einer
natürlichen
oder
juristischen
Person,
insbesondere
auch
einem
Geschäftsführer,
sei
es
allein
oder
neben
der
Gesellschaft,
zustehen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Geschäftsführern
auch
Einzelvertretungsbefugnis
erteilen.
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
a)
23.
Sept.
2003
Use
b)
BI.
1-17
Sdbd.
Ges.Vertrag:
Bl.
7-14
Sdbd.
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
MVial
nz
Rückseite
von
Blatt...
Nr.
.
Vorstand
der
a)
Firma
Grund-
Persönlich
haftende
Ein
b)
(Sitz
oder
Gesellschafter
Prokura
a)
TagderEintrag
"
Gegenstand
des
Unterneh
Stammkapital
Geschäftsführer
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Jung
tragung
e)
Gegenstand
des
Unternehmens
p
Abwickler
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
4
Fortsetzung
auf
dem