Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft erwirbt, hält und verwaltet hierzu eigene Beteiligungen und Vermögensanlagen, - insbesondere Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien, nachrangig auch Wertpapiere (insbesondere auch Aktien) - jeweils im Rahmen der Vermögensverwaltung und nicht im Sinne eines Handelsgewerbes. Eine Tätigkeit für Dritte, insbesondere die Verwaltung fremden Vermögens, findet nicht statt. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) werden nicht betrieben.