Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 51249
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Singleton Factory GmbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Ludwig-Marx-Straße 18, 55130 Mainz
c)
Die Softwareentwicklung, IT-Consulting und
Webservices.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Hedderich, Michael, Mainz, *XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Hedderich, Olga, geb. Morskov, Mainz,
*XX.XX.1992
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2022
a)
18.05.2022
Dannegger
b)
Fall 1
2
c)
die Planung und Entwicklung von Software,
die Installation, Konfiguration und Wartung
von Geräten der Informationstechnologie
und Telekommunikation, sowie Beratungs-
und Schulungsleistungen in diesen
Bereichen; ferner der Handel mit und die
Vermietung von Hard- und Software, die
Bereitstellung und Vermarktung von Online-
Plattformen, sowie damit verbundene
Dienstleistungen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1
(Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
02.12.2022
Fischer
Abruf vom 03.03.2024