Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz
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Nummer der Firma:
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HRB 46216
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Give it away GmbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Erthalstraße 1, 55118 Mainz
c)
Die Unternehmensberatung, die Konzeption,
Entwicklung und Gestaltung sowie der
Großhandel mit und Import von
Werbemitteln.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Kreutzer, Daniel, Mainz, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2015
a)
15.06.2015
Lotz
b)
Fall 1
2
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Mombacher Straße 68 Neue Golden Ross
Kaserne, 55122 Mainz
a)
02.11.2018
Groß
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 41/22) vom
05.04.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
07.04.2022
Groß
b)
Fall 4
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 41/22) vom
22.04.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
26.04.2022
Groß
b)
Fall 5
Abruf vom 02.03.2024