| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Die Gesellschaft verfolgt als gemeinnützige Zwecke die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), die Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und die Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO). 3. Die Gesellschaft verfolgt zudem mildtätige Zwecke (§ 53 Satz 1 Nr. 1. AO). Ihre Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, auch solche Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 4. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Durchführung der in der Präambel benannten Ziele, respektive durch die Beratung und therapeutische Unterstützung von alten, schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen unter anderem in den Bereichen Psychoonkologie, Soziale Beratung, Kunsttherapie, Würdetherapie, Spiritual Care und Religious Care, die Organisation und Durchführung von Schulungen, die Mitwirkung, Teilnahme und Förderung von Forschungen und Studien im Bereich Hospiz- und Palliativarbeit sowie informierende Öffentlichkeitsarbeit. |