Ist nur ein*e Geschäftsführer*in bestellt, so vertritt diese*r die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer*innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer*innen oder durch eine*n Geschäftsführer*in gemeinsam mit einem*r Prokurist*in vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter*in einer dritten Person Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen; ausgenommen hiervon sind Finanzdienstleistungen, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.