Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 69195
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Uni Fruit GmbH
b)
Dannstadt-Schauernheim
Geschäftsanschrift:
Riedstraße 18-20, 67125 Dannstadt-
Schauernheim
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Import, Export und der Großhandel mit
Obst, Gemüse und Lebensmittel.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Topal, Erkan, Gundelfingen, *XX.XX.1970
Bestellt als
Geschäftsführer:
Akin, Kemal, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2013 mit Änderung vom
10.08.2023.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und
Sitzverlegung von Freiburg im Breisgau (bisher Amtsgericht
Freiburg i. Br. HRB 709507) nach Dannstadt-Schauernheim
beschlossen.
a)
04.12.2023
Heiß
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
28.01.2013
2
b)
Wohnort sofort ergänzt:
Geschäftsführer:
Akin, Kemal, Bad Krozingen, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
04.12.2023
Heiß
b)
Fall 2
Abruf vom 05.03.2024