Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 68395
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fortis Personal GmbH
b)
Neuhofen
Geschäftsanschrift:
Otto-Dill-Straße 6, 67141 Neuhofen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist
gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
sowie die Personalvermittlung.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Blume, Jürgen, Köln, *XX.XX.1958
Bestellt als
Geschäftsführer:
Sanfilippo, Steeven, Neuhofen, *XX.XX.1994
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2021
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht
Köln HRB 108356) nach Neuhofen und eine Änderung der
Firma und eine weitere Änderung in § 4 (Stammkapital und
Geschäftsanteile) beschlossen.
a)
07.09.2022
Hundt
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
22.11.2021
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein (3
d IN 380/23 Lu) vom 09.01.2024 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zusätzlich ist
eine Verfügungsbeschränkung in Form eines eingeschränkten
Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die
Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
a)
15.01.2024
Fuchs
b)
Fall 3
Abruf vom 05.03.2024