Handelsregister B des Amtsgerichts Landau in der
Pfalz
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Nummer der Firma:
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HRB 32412
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Übel & Dausch Verwaltungs GmbH
b)
Landau in der Pfalz
Geschäftsanschrift:
Max-von-Laue-Straße 2 B, 76829 Landau in
der Pfalz
c)
die Übernahme der Geschäftsführung und
der Stellung als persönliche haftende
Gesellschafterin in anderen Gesellschaften
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft
und der Übel & Dausch Grundstücks GmbH & Co.
KG mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht
Landau in der Pfalz HRA 30746) sind die
Gesellschaft und ihre Geschäftsführer befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Übel, Thorsten, Offenbach an der Queich,
*XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dausch, Dominik, Landau in der Pfalz,
*XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2018
a)
13.11.2018
Schnabel
b)
Fall 1
Abruf vom 21.02.2024