Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beratungsleistungen im Gesundheitswesen und Gastronomiebetrieb. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Tätigkeiten und Geschäfte auszuführen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmungen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist auch befugt, sich mit anderen Firmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenzuschließen sowie Tochtergesellschaften zu gründen.