Handelsregister B des Amtsgerichts Landau in der
Pfalz
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 21348
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gerhard Seidenstücker Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
b)
Wörth am Rhein
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstätte und
einer Tankstelle.
Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die
zur Erreichung des Gesellschaftszweckes
notwendig und nützlich erscheinen. Sie darf
andere Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art neu errichten oder erwerben,
vertreten oder sich an solchen beteiligen.
Sie darf auch Zweigniederlassungen
errichten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Seidenstücker, Gerhard, Kfz-Meister, Wörth am
Rhein
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.11.1988
a)
16.01.2006
Pfaff
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.03.1989
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRB
1348 KA getreten.
Freigegeben am
16.01.2006.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 5, 76744 Wörth am Rhein
a)
15.07.2010
Westermann
b)
Fall 2
Abruf vom 27.02.2024