Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Heymann Besitz-GmbH & Co. KG (nachstehend KG) und die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.