| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an und Verwaltung von Unternehmen aller Art, insbesondere die Gründung, der Erwerb, die Führung, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen, insbesondere an Unternehmen aus dem Bereich Medien. Die Gesellschaft bezweckt ferner den Erwerb, die Verwaltung, Entwicklung, Vermietung und Veräußerung von eigenen Immobilien, sowie den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Beurteilung, Entwicklung und Veräußerung von Wertpapieren und sonstigen Finanzanlagen. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Vermögenswerten dienen, sowie alle Maßnahmen ergreifen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, einschließlich der Gründung von Tochtergesellschaften und der Durchführung von Finanz- sowie Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Die Verwaltung erfolgt ausschließlich in Bezug auf eigenes Immobilien- und Kapitalvermögen; eine erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne des § 34c GewO oder nach KWG ist ausgeschlossen. |