Handelsregister B des Amtsgerichts Kaiserslautern
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Nummer der Firma:
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HRB 33322
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Tante Frieda Automaten GmbH
b)
Kaiserslautern
Geschäftsanschrift:
Kreuzhofstraße 1a, 67659 Kaiserslautern
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Handel mit Food und Non-Food Produkten,
auch mit alkoholischen Getränken
insbesondere in
Selbstbedienungsautomaten sowie
Vermietung dieser Automaten.
25.200,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bühler, Robin, Kaiserslautern, *XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Hahn, Christina, Kaiserslautern, *XX.XX.1994
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2021
a)
11.11.2021
Freitag
b)
Fall 1
2
b)
nach Namensänderung aufgrund Eheschließung
nunmehr:
Geschäftsführer:
Bühler, Christina, Kaiserslautern, *XX.XX.1994
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
10.10.2022
Freitag
b)
Fall 2
Abruf vom 02.03.2024