Handelsregister B des Amtsgerichts Kaiserslautern
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Nummer der Firma:
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HRB 31487
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Lander Consult Verwaltungs-UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Neuhemsbach
Geschäftsanschrift:
Randecker Hof 3, 67680 Neuhemsbach
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Managementberatung sowie die
Übernahme der persönlichen Haftung und
der Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin an der
"Lander Consult UG (haftungsbeschränkt) &
Co. KG" mit dem Sitz in Neuhemsbach,
deren Gegenstand Consulting im
Managementbereich ist.
1.000,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wendel-Lander, Elke, Neuhemsbach, *XX.XX.1962
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2013.
a)
06.05.2013
Brell
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN
24/18) vom 28.02.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
01.03.2018
Kurz
b)
Fall 3
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN
24/18) vom 10.04.2018 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
15.03.2019
Kurz
b)
Fall 4
Abruf vom 06.04.2024