Handelsregister B des Amtsgerichts Kaiserslautern
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 11985
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
R. Kolb GmbH
b)
Rockenhausen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist
1. die Durchführung von Transporten für
Güter aller Art,
2. die Vornahme von
Erdbewegungsarbeiten,
3. die Bauschuttaufbereitung und das
Bauschuttrecycling.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kolb, Robert, Schönborn, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2000
a)
22.08.2005
Pfaff
b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.04.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRB
1985 Ro getreten.
Freigegeben am
22.08.2005.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Kreuzwiese 7, 67806 Rockenhausen
a)
18.03.2011
Quednau
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN
115/21) vom 26.07.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
02.08.2021
Thomas
b)
Fall 4
Bl. 18-20
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN
115/21) vom 10.08.2021 ist die vorläufige
Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot
aufgehoben.
a)
13.08.2021
Thomas
b)
Fall 5
Bl. 24/25
Abruf vom 03.03.2024