Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen und Immobilien, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 Kreditwesengesetz (KWG) von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagengesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sogenannte "Single-Hedgesfonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.