Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Verfahrensdokumentation, Prozessoptimierung, betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Beratung und Schulung von Unternehmern in unternehmerischen Angelegenheiten. Das Angebot der Gesellschaft richtet sich im Wesentlichen aber nicht ausschließlich an Heilberufe.