| Gegenstand | Der An- und Verkauf, die Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenen und fremden Immobilien, die Vermittlung von Immobilien und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowohl im Inland als auch im Ausland. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, die Neugründung von Gesellschaften sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowohl im Inland als auch im Ausland. Die Gesellschaft darf Beratungsleistungen, mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, sowie sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen, auch als alleinige Komplementärin, übernehmen und ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt. |