| Gegenstand | Die Förderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, die Betreuung behinderter Menschen und die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Die Gesellschaft verfolgt vordringlich die Aufgabe, für Menschen mit Behinderung sowie von Behinderung bedrohte Menschen individuelle und inklusive Wohnformen zu realisieren. Die Gesellschaft zielt darauf ab, die Wohnform in ein soziales Netz innerhalb und außerhalb des Wohnraumes einzufügen und Niemanden auszugrenzen. Das Wohnumfeld dient als Quartier, dessen Ressourcen zu erschließen sind und ist fest integrierter Teil eines nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Neben der Errichtung von geeignetem Wohnraum zählen hierzu alle notwendigen Assistenzleistungen einschließlich haushaltsnahe Dienstleistungen, Serviceleistungen und die Sicherstellung aller notwendigen Hilfen im eigenen Wohnraum. Alle unterstützenden Maßnahmen bieten bedarfs- und kundenorientierte Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen an. Menschen mit Behinderung haben gleichberechtigt die Möglichkeit, ihren Aufenthalt selbst zu wählen und zu bestimmen, wie und wo sie wohnen möchten und welche Unterstützung sie benötigen. Die Gesellschaft orientiert sich an folgenden Grundsätzen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" (Art. 1 Abs. 1 GG), "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art. 3 Abs. 3 GG), Forderungen der UN-Menschenrechtskonventionen (§ 19 u.a.). Hierbei steht der Mensch mit Behinderung mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Die Gesellschaft setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung alle Entscheidungen ihren Möglichkeiten entsprechend selbst treffen. Ziel der Gesellschaft ist, analog zur UN-Konvention, dass Menschen mit Behinderung über den gleichen Zugang zu den grundlegenden Dingen des Lebens verfügen, wie Menschen ohne Behinderung. Dazu gehört das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in den Bereichen: Wohnen, Partnerschaft, Familie, Sexualität, Information, Bildung und Arbeit, Freizeit, Mobilität, Kommunikation und Gesundheitsvorsorge. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit dem Verein Pro Mobil - Verein für Menschen mit Behinderung e.V. und dessen Gesellschaften Pro Mobil - ambulante Dienste und Service gGmbH, Pro Mobil - Integra gGmbH, Pro Mobil - Elementarhaus Plus gGmbH und Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben gGmbH sowie etwaigen weiteren Gesellschaften, an denen der Verein oder eine seiner Gesellschaften mehrheitlich beteiligt ist und anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere durch die gegenseitige Überlassung von Grundstücken und den Austausch von Verwaltungs-, Personal- und Hauswirtschaftsdienstleistungen. |