Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
sind der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen sowie die Anlage eigenen Vermögens.