Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sind die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, so sind diese nicht befugt, sich wechselseitig zum Abschluss von Geschäften mit sich selbst zu ermächtigen.
einzelvertretungsberechtigt. Von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personengesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an der PILA-Tec GmbH & Co. KG.