| Gegenstand | Herstellung, Verkauf und Vertrieb von Wärmeaustauschern, insbesondere von Kühlern, Ölkühlern, Kühlnetzen, Ersatzkühlern einschließlich zugehöriger Teile und Zubehör, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann im Rahmen dieses Gegenstandes weitere Unternehmen im Inland oder Ausland gründen, bestehende erwerben, sich daran beteiligen, die Geschäfte von Unternehmen führen, Unternehmensverträge abschließen sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Inland und Ausland errichten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die ihrem Gegenstand förderlich sind oder sein können und nicht gesetzlich verboten sind, insbesondere Patente, Warenzeichen, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Recht erwerben, nutzen, übertragen oder verkaufen sowie Grundeigentum und Rechte an Grundstücken erwerben, verkaufen und vermieten und daran Grundpfandrechte bestellen. |