Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind diese befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Planung, Errichtung und der Vertrieb von PV-Anlagen, Batteriespeichersystemen und Ladeinfrastruktur für Verkehrsmittel sowie dafür notwendige Infrakstruktur, und Vermögensverwaltung und die Errichtung und Verwaltung von Immobilien sowie die Anteilseignung an Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften.