Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Der Vertrieb und die Erstellung von schlüsselfertigen Häusern (durch Vergabe der handwerklichen Leistungen an Dritte), die Immobilien- und Finanzvermittlung sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten.