Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie die Steuerung derselben, die Ausübung von Holdingfunktionen, insbesondere die Erbringung von Verwaltungs- und Managementleistungen sowie damit in Zusammenhang stehende (Dienst-)Leistungen.