Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Durchführung von Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen durch betraute Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation, Begutachtung von Fahrzeugteilen und Gesamtfahrzeugen durch Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes, Erstellung von Gutachten bei Kaskoschäden, Fahrzeugbewertungen, UVV-Prüfungen, Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO, Beweissicherungsgutachten.