Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung als persönlich haftende Gesellschafterin der Oberste Lennestädter Grundstücksverwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, die sich mit der Verwaltung von Grundbesitz und anderen Vermögenswerten befasst.