Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Wassernetz Waltrop GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Wassernetz Waltrop GmbH & Co. KG.