Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung sind für Rechtsgeschäfte mit der Oer-Erkenschwick Netz GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Oer-Erkenschwick Netz GmbH & Co. KG