Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb bebauter Grundstücke zum Zwecke der langfristigen Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Im Rahmen der eigenen Vermögensverwaltung dürfen zur Zwischenverwendung von Überschussliquidität auch Geldanlagen vorgenommen werden, wenn diese der späteren Ankaufsfinanzierung oder Entschuldung dienen. Ferner sind die der Instandhaltungsrücklage entsprechenden Beträge in kurzfristig verfügbaren Guthaben oder Forderungen anzulegen. Andere Geschäfte sind der Gesellschaft nicht gestattet.