Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit dem Recht zur Alleinvertretung und mit dem Recht, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte abzuschließen.