| Gegenstand | die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Hierzu zählen vor allem Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Behinderte, Sozialhilfeempfänger(innen), Frauen, die in leiblicher Not, seelischer Bedrängnis und in sozial ungerechten Verhältnissen leben. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere: - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe - die Förderung der Erziehung, Schul- und Berufsausbildung und der Integration/Inklusion insbesondere der jungen, der benachteiligten und der behinderten Menschen - die Förderung von Kunst und Kultur - die Förderung des Wohlfahrtswesens - die Förderung des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes Der Unternehmensgegenstand wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und die Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung anderer steuerbegünstigter Organisationen, die zumindest einen der angesprochenen Zwecke verfolgen, für deren steuerbegünstigte Zwecke. Der Unternehmensgegenstand wird darüber hinaus auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften des INI-Verbundes und mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Der Unternehmensgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch - Aufklärung über Möglichkeiten und Schwierigkeiten des öffentlichen Bildungssystems und Entwicklung alternativer Vorschläge, - Information über Ausmaß und Ursachen der Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, - Betroffene und von Benachteiligung Bedrohte auf ihre Situation aufmerksam zu machen und ihnen durch politische Aufklärung und sozialpädagogische Maßnahmen Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten, - Anbieten von berufsvorbereitenden Maßnahmen, - Einrichtung und Unterhaltung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze mit dem Ziel, interessierten Jugendlichen eine abgeschlossene Berufsausbildung zu verschaffen, - Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen für perspektivlose Jugendliche zur Förderung der persönlichen Entwicklung der Betroffenen und zur Vermeidung negativer Problemlösungsversuche, - Bereitstellung von Angeboten der Jugendhilfe und Altenhilfe, die der Betreuung, Begleitung und Förderung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren dienen, - Durchführung von Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes sowie der Landespflege und der Landschaftsentwicklung, - planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken wird durch ein arbeitsteiliges, aufeinander abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um gemeinsam die satzungsgemäßen Zwecke zu verfolgen. Hierzu gehören insbesondere die gemeinsame Planung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten. Die Gesellschaft übernimmt dabei insbesondere selbst - die Weitergabe von beschafften Waren und Dienstleistungen (wie z. B. Equipment), - die Weitergabe von selbsterstellten Waren (wie z. B. Cateringleistungen, Lebensmittel), - die Überlassung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern zur Nutzung (z. B. Drucker, IT, Telefonie, Fahrzeuge), - verschiedene Serviceleistungen (wie z. B. Reinigung, Hausmeister- und haustechnische Dienste, Grünflächenpflege, Transporte, Einkauf und Beschaffung, IT-Support und Administration, Betriebsrat, Arbeitssicherheit, Datenschutz und Qualitätsmanagement), - allgemeine Verwaltungs-, Finanz-, Buchhaltungs-, Controlling- und übrige Personaldienstleistungen, - Fördermittelmanagement, Kalkulation und Abrechnung/Verwendung von Maßnahmen und Projekten. Mit diesen Leistungen wird die Zweckverwirklichung ihrer Kooperationspartner unterstützt. Außerdem dient die Gesellschaft durch Mithilfe der Wiederverwertung von Wert- und Rohstoffen dem Umweltschutz und durch ökologische Arbeiten in Landschaftsschutzgebieten dem Landschaftsschutz. Durch diese Tätigkeiten sollen die natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen erhalten werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig. Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne von §§ 11 bis 13 sowie §§ 27 und 41 KJHG. Daneben betreibt sie zur Erfüllung ihres Zwecks eine Einrichtung der Weiterbildung. Die Aktivitäten der Gesellschaft erstrecken sich im Allgemeinen auf den Kreis Soest. |