Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Der Erwerb von Immobilien Hausverwaltung Abrissarbeiten, Reinigung & Baureinigungen, Anstricharbeiten, Holz- und Bautenschutz, Innenausbau wie Fliesenarbeiten, Trockenbau, Estrich- und Putzarbeiten, Einbau von genormten Fertigteilen sowie der Handel mit Materialien und Baumaterialien.