Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
IT-Beratung, Coaching, Software-Entwicklung und Vertrieb von Soft- und Hardware oder Cloudprodukten, IT Dienstleistungen, insbesondere auch in Cybersicherheit, Cloudservices, Datenanalyse, Entwicklung von KI-Systemen und Modellen oder SAP Services und Produkten.