Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Der Betrieb und der Unterhalt eines Verkaufsladens sowie der Handel und Kommissions- und Vermittlungsgeschäft - sowie dies nicht genehmigungspflichtig ist - mit für den Verbrauch erforderlichen Waren, Gütern und Dienstleistungen sowie Erzeugnissen aus landwirtschaftlicher Produktion.