Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschaferin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.