Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften sowie Erwerb, Entwicklung und die Verwaltung eigenen Grundvermögens auf eigene Rechnung und eigenen Namen.