| Gegenstand | Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§52 (2) Nr. 4 AO), die Förderung der Freizeit und Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 (2) Nr. 7 AO), die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte (§52 (2) Nr. 10 AO). Weiterer Zweck ist die Unterstützung und Förderung von "benachteiligten" Familien und jungen Menschen, Förderung der geistigen und körperlichen Entwicklung, Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen, Förderung von Gewalt- und Sexualprävention, Förderung von interkultureller Kompetenz und Integration und Vermeidung von Fremdplatzierung. Weiterer Zweck ist die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke der Bildung und Erziehung im In- und Ausland. Der Gesellschaftszweck wird erreicht durch geeignete Maßnahmen im In- und Ausland, insbesondere durch - Schaffung und Unterhaltung von Bildungseinrichtungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, - Die Durchführung von Sprachkursen für die im §2 Absatz 1 genannten Zielgruppen, - Sozialpädagogische und psychologische Betreuung und Beratung von Arbeitslosen unter Berücksichtigung von Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt, - Unterhaltung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, - Unterhaltung von Erziehungs-, Familien- und Flüchtlingsbetreuungsstellen, - Krisen- und Trauertherapie für unbegleitete minderjährige In- und Ausländer, - Unterhaltung von mobilen Kinderbetreuungen in Flüchtlingsunterkünften, - Unterhaltung von Begegnungsstätten für Kinder, Jugendliche, Behinderte und Senioren, - Durchführung von Veranstaltungen mit zielgruppenoffenen und bedarfsgerechten Angeboten zur Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder zum Erwerb neuer Fähigkeiten sowie zur allgemeinen, beruflichen, kulturellen und politischen Fort- und Weiterbildungen, - Oganisation und Durchführung von internationalen Veranstaltungen entsprechend Absatz 1 im In- und Ausland, - Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen, - Förderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Ausland durch Weiterleitung von Mitteln, - Förderung von Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Ausland durch Weiterleitung von Mitteln an Tochtergesellschaften / verbundene Unternehmen im Ausland, - Förderung von Einrichtungen der sozialen Kompetenz, Umgangspflege und Sexualprävention. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Maßnahmen ergreifen und Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch andere vergleichbare Dienstleistungen (Beraten, Betreuen, Projekte und Maßnahmen konzipieren und durchführen, eigene Einrichtungen betreiben, in Kooperation eintreten) erbringen. |