Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vornahme von Produktionsarbeiten für die Logistikindustrie, Logistikdienstleistungen und technische Beratung hierfür, der Anlagen- und Metallbau, Reparaturarbeiten, Bodenmarkierungen in der Industrie, die Qualitätssicherung für die Logistik- und Automobilindustrie sowie der Handel mit Produktionsgütern und deren Bestandteilen in der Automobil- und Bahnindustrie.