Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Im- und Export von nicht genhemigungsbedürftigen Waren aller Art, insbesondere technische Anlagen, Diestleistungen und Förderung im Bereich des kulturellen und sportlichen Autauschs zwischen China und Deutschland, inbesondere Ticket-Verkauf bei solchen Veranstaltungen, Dienstleistungen im Bereich Ausbildung, Erziehung, Immobilien und Gesundheitswesen, die Unternehmensberatung und der internationale Handel und Dienstleistungen im Architekturbereich sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten