Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Personengesellschaften, insbesondere bei der Grundstücksverwaltung Am Fronhof GmbH & Co. KG mit Sitz in Meerbusch