Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
- Entwicklung und Vertrieb von Software, - Entwicklung und Vertrieb von Applikationen für mobile Geräte unter IOS, Android, Windows und Web, - allgemeine Dienstleistungen im IT-Bereich (Netzwerkaufbau und -administration, Installation von Betriebssystemen auf PC´s) - Schulungen/Workshops und Training im Bereich Software und Betriebssysteme, - Digitalisierung von Produkten und 3D-Modellierung, - Dienstleistungen im Space-Management (Planung von Ladeneinrichtungen und Ladenregalen)