Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Projektentwicklung, Baubetreuung und das schlüsselfertige Errichten von Bauten und ingenieurtechnischen Anlagen für eigene Rechnung; Einzel- und Großhandel sowie Im- und Export von Waren aller Art soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere von Baumaterialien; Transport von Gütern im Inland mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen, sowie Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen aller Art; Auftragsvermittlung von Bauaufträgen sowie Tätigkeit als Generalunternehmer für Bausanierung und Elektroinstallation