Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien oder deren Vermietung.