Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungsmacht erteilt werden. Geschäftsführer kön-nen ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder für Dritte Rechtsgeschäfte mit der GmbH vorzunehmen (Befreiung von § 181 BGB).