Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird entweder durch beide Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsmacht einräumen. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der RheinCargo GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Neuss, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Darüber hinaus kann die Gesellschafterversammlung einzelnen oder allen Geschäftsführern generell für bestimmte Arten von Geschäften oder im Einzelfall durch einstimmigen Beschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Gessamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen, mit der Befugnis die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der RheinCargo GmbH & Co.KG, mit dem Sitz in Neuss, zu vertreten, § 181 BGB:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der RheinCargo GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuss, zu vertreten, § 181 BGB:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der RheinCargo GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuss zu vertreten, § 181 BGB:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der RheinCargo GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neuss zu vertreten, § 181 BGB:
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die die Binnenhäfen in Köln, Neuss und Düsseldorf, einschließlich eines öffentlichen Eisenbahngüterverkehrs-unternehmens, betreibt.