Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er der einzige Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Alleinvertretung ermächtigt haben. Ansonsten wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.